Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, die im
Regelfall bei einer Streitigkeit unter Zugrundelegung des RVG entstehen, lassen
sich unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de
berechnen.
Ob
hinsichtlich Ihres Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren bei einem deutschen
Gerichte beantragt worden ist, finden Sie gegebenenfalls unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.