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Das nahezu gesamte aktuelle Bundesrecht findet sich kostenlos unter www.gesetze-im-internet.de.

Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, die im Regelfall bei einer Streitigkeit unter Zugrundelegung des RVG entstehen, lassen sich unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de berechnen.

Ob hinsichtlich Ihres Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren bei einem deutschen Gerichte beantragt worden ist, finden Sie gegebenenfalls unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Mit dem Zinsrechner unter basiszinssatz.info/zinsrechner lassen sich Verzugszinsen ermitteln.